Das Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es umfasst eine Vielzahl von Rechtsthemen, darunter auch das Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Auftragsrecht, Darlehen, Dienstverträge, Internetgeschäfte, Kaufrecht, Maklerverträge und Schadensersatzrecht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die von Unternehmen verwendet werden, um Verträge mit ihren Kunden zu regeln. Sie können in vielen Vertragsarten, wie beispielsweise Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, Verwendung finden. AGB unterliegen bestimmten rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Transparenz- und Inhaltskontrolle, um die Rechte von Verbrauchern zu schützen.
Das Auftragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Ein Auftrag ist ein Vertrag, bei dem der Auftragnehmer die Verpflichtung eingeht, eine bestimmte Leistung im Interesse des Auftraggebers zu erbringen. Das Auftragsrecht beinhaltet Regelungen zur Vergütung, zur Haftung und zur Kündigung von Aufträgen.
Darlehen sind Verträge, bei denen ein Geldbetrag von einem Darlehensgeber an einen Darlehensnehmer überlassen wird, der sich zur Rückzahlung des Geldbetrags sowie zur Zahlung von Zinsen verpflichtet. Das Darlehensrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer, einschließlich der Konditionen des Darlehens, der Rückzahlungspflichten und der Rechte im Falle von Zahlungsverzug.
Dienstverträge sind Verträge, bei denen eine Person (der Dienstleister) gegen Entgelt eine Dienstleistung für eine andere Person (den Auftraggeber) erbringt. Dienstverträge können verschiedene Arten von Dienstleistungen umfassen, wie beispielsweise Beratung, handwerkliche Arbeiten oder künstlerische Leistungen. Das Dienstvertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Dienstleister und Auftraggeber, einschließlich der Vergütung, der Leistungspflichten und der Haftung.
Internetgeschäfte sind mittlerweile weit verbreitet und unterliegen speziellen rechtlichen Regelungen. Das Internetrecht befasst sich mit den rechtlichen Aspekten von Online-Geschäften, wie beispielsweise dem Abschluss von Verträgen im Internet, dem Schutz von Verbraucherrechten, dem Datenschutz und der Haftung von Online-Plattformen.
Das Kaufrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Käufern und Verkäufern von Waren. Es enthält Regelungen zur Gewährleistung, zur Mängelhaftung, zum Eigentumsübergang und zur Vertragsaufhebung bei Kaufverträgen.
Maklerverträge sind Verträge zwischen einem Makler und einem Auftraggeber, in denen der Makler beauftragt wird, bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf, Kauf, der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien zu erbringen. Maklerverträge können sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden und regeln unter anderem die Vergütung des Maklers, seine Pflichten, Haftung und Rechte. Im deutschen Zivilrecht gelten spezielle Vorschriften, wie etwa das Maklerrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die die Rechte und Pflichten von Maklern und Auftraggebern regeln.
Das Schadensersatzrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Zivilrechts und regelt die Haftung für verursachte Schäden. Es umfasst verschiedene Arten von Schäden, wie etwa Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Das Schadensersatzrecht basiert auf dem Prinzip, dass jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, dafür haftet und den entstandenen Schaden ersetzen muss. Die Haftung kann auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen, wie etwa Vertrag, Delikt oder Gesetz. Im deutschen Zivilrecht sind die Voraussetzungen und Umfang der Schadensersatzpflicht in den §§ 823 ff. des BGB geregelt und unterliegen verschiedenen Haftungsbegrenzungen und -ausschlüssen.
Das Erbrecht
Der Erbfall birgt erhebliche Risiken für geschaffenes Vermögen. Ein Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftsteuer können nicht nur große Vermögenswerte vernichten, sondern auch zur Zerschlagung von Unternehmen und Immobilien führen.
Wir kümmern uns um jegliche Themen unter anderem um folgende:
Nachlassgestaltung
Durch rechtzeitige Nachlassplanung lassen sich nicht nur materielle und immaterielle Werte sichern, durch eine kluge und vorausschauende Gestaltung können auch Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden.
Erbfall / Erbstreit
Wir stehen Ihnen unmittelbar nach dem Tod zur Seite, wenn es darum geht, die erforderlichen Formalitäten zu erledigen, sei es die Bestattung, die Verwaltung des Nachlasses oder die Stellung eines Erbscheinsantrages. Im Konfliktfall vertreten wir Sie bei Auseinandersetzungen mit Erben bzw. Miterben ebenso wie bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Sind nach dem Tod des Erblassers mehrere Erben vorahnden, bilden diese eine sog. Erbengemeinschaft. Jeder der Miterben ist für sich alleine nicht befugt, über einzelne Nachlassgegenstände zu verfügen. Hierzu bedarf es der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Erbfall mit Auslandsbezug
Für ein und denselben Rechtsfall können Rechtsordnungen unterschiedlicher Länder anwendbar sein. Dies kann von Bedeutung sein bei einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen bzw. bei der Abwicklung eines Nachlasses.
Erbschaftssteuer / Erbschein
Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, das die Person des Erben, den Umfang seines Erbrechts sowie die Anordnung einer Nacherbfolge oder Testamentsvollstreckung angibt. Zumeist wird er zur Vorlage bei Banken oder Grundstücksämtern benötigt.
Gesetzliche Erbfolge / Haftung des Erben
Erben haften für Nachlassverbindlichkeiten nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit ihrem privaten Vermögen. Es kann daher empfehlenswert sein, sich Gedanken über eine Ausschlagung der Erbschaft zu machen bzw. eine Beschränkung der Haftung herbeizuführen.
Nachlassverwaltung
Zweck einer Nachlassverwaltung ist es, dem Erben die Möglichkeit zu eröffnen, den Nachlassgläubigern den Zugriff auf sein Eigenvermögen zu verwehren.
Pflichteilsrecht
Die Testierfreiheit als Bestandteil der Erbrechtsgarantie gestattet es dem Erblasser, einen von der gesetzlichen Erbfolge abweichenden Übergang seines Vermögens von Todes wegen anzuordnen. Das Pflichtteilsrecht soll den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Mindestanteil an diesem Nachlass sichern.
- Testamentsgestaltung
Sofern der Erblasser kein Testament errichtet hat, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Dies kann zu nicht gewollten Vermögensübertragungen an unliebsame oder unbekannte Verwandte bzw. den Ehepartner führen. Um die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen, bedarf es einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen. - Der Erblasser kann die Durchführung der gesetzlichen Regelungen und/oder seiner eigenen Anordnungen – insbesondere die die Nachlassauseinandersetzung betreffenden – einer Vertrauensperson zur Aufgabe machen. Diese vollzieht seinen fortwirkenden Willen (=Testamentsvollstreckung).
- Testamentsvollstreckung
Im Gegensatz zur Erbeinsetzung erhält der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Zuwendung eines Vermögensvorteils, beispielsweise einen gewissen Geldbetrag oder eine bestimmte Sache. Er ist im Gegnsatz zum Erben nicht Rechtsnachfolger. - Vor-/Nacherbschaft
Durch die Testierfreiheit ist der Erblasser berechtigt, die Rechtsfolgen des Nachlasses zu regeln. Dabei kann der Erblasser allerdings durch Erbeinsetzung alleine die Personen bestimmen, die den Nachlass nach dem Tod erhalten sollen. Dass der Nachlass dann beim Tod des Erben in der Regel auf dessen gesetzliche oder testamentarische Erben übergeht, kann oftmals dem Willen des Erblassers widersprechen, insbesondere dann, wenn die Erben des Erben nicht zur Familie gehören. - Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht selbst beantworten zu können.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.
Mit einer Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll.
Mittels Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt.
Das Familienrecht
Ausgangspunkt einer familienrechtlichen Konfliktsituation ist meist eine Trennung bzw. Scheidung. Neben diversen damit in Zusammenhang stehenden rechtlichen Problemen wie Ehescheidung, Unterhalt, Aufteilung des Vermögens, Regelung der elterlichen Sorge, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zuweisung der Ehewohnung, Gewaltschutzgesetz, dürfen die persönlichen Auswirkungen auf den einzelnen nicht übersehen werden.
Als Fachanwalt für Familienrecht und Mediator versuchen wir gerade im Hinblick auf gemeinsame Kinder zunächst eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sofern die Gegenseite allerdings nicht bereit ist, zu verhandeln oder unrealistische Vorstellungen hegt, werden wir Ihre Interessen mit der gebotenen Konsequenz durchsetzen. Familienrechtliche Probleme sind in der Regel dringend. Sie erhalten daher innerhalb von einem Tag einen Besprechungstermin.
Wir kümmern uns um jegliche Themen unter anderem um folgende:
Vertragsgestaltung und Überprüfung
Arbeitsverträge werden in der Regel nicht im Einzelnen ausgehandelt. Wesentliche Klauseln des Arbeitsvertrages sind daher als allgemeine Geschäftsbedingungen durch die Arbeitsgerichte auf ihre Wirksamkeit überprüfbar. Dies führt oftmals dazu, dass entscheidende Regelungen des Arbeitsvertrages als unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers unwirksam sind. Dies ist bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und deren Überprüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Lohnansprüche und Entgeltfortzahlung
Häufig entstehen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Lohn des Arbeitnehmers. Hier kann es insbesondere dazu kommen, dass nicht der Lohn für die ganze Arbeitszeit beglichen wird, oder nur ein Teil des Lohnes ausbezahlt wird. Das Arbeitsentgelt ist auch dann weiter zu zahlen, wenn die Arbeit auf Grund eines Feiertages oder Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit nicht zu leisten ist. Der Entgeltfortzahlungsanspruch wegen derselben Krankheit besteht jedoch nur für die Dauer von sechs Wochen. Danach tritt an dessen Stelle das Krankengeld.
Adoption
Wir beraten und vertreten Ihre Interessen hinsichtlich sämtlicher Fragen sowohl im Hinblick auf eine Volljährigen – / als auch eine Minderjährigenadoption
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Leben die Eltern eines Kindes getrennt, besteht häufig Streit darüber, wo die Kinder leben sollen.
Dies betrifft die Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Hierbei handelt es sich um einen Teilbereich der elterlichen Sorge. Finden die Eltern keine Einigung, kann bezüglich einer Entscheidung das Familiengericht angerufen werden.
Eheliches Güterrecht/ Zugewinngemeinschaft
Sofern die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben sie im gesetzlichen Güter-stand der Zugewinngemeinschaft. Wird diese aufgelöst, kann eine Teilhabe am Vermögen des anderen Ehegatten grundsätzlich nur durch die Geltendmachung des Zugewinnausgleichsanspruchs realisiert werden.
Elterliche Sorge
Im Falle der Scheidung behalten beide Eltern die elterliche Sorge für ihre Kinder. Das bedeutet, dass grundsätzliche Entscheidungen, die die Kinder betreffen auch weiterhin gemeinsam getroffen werden müssen. Hierunter fallen Fragen der Ausbildung, der religiösen Erziehung oder schwere medizinische Eingriffe. Gleiches gilt, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, aber gemeinsam die elterliche Sorge ausüben.
Hausratsverteilung
Sofern kein Einvernehmen über die Verteilung des Hausrats (Einrichtung, Möbel, Elektrogeräte, etc.) erzielt wird, kann beim Familiengericht einen Antrag auf Verteilung der Gegen-stände gestellt werden. Maßgebendes Kriterium dabei ist, wo gemeinsame Kinder leben.
Scheidung national/ international
Je nach Staatsangehörigkeit der Ehepartner kann deutsches oder bei ausländischer Staatsangehörigkeit das Recht des Heimatlandes zur Anwendung gelangen. Wir vertreten Sie vor sämtlichen Gerichten im Bundesgebiet.
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden, in Ballungszentren nahezu jede zweite. Für den Fall des nicht erwünschten Scheiterns der Ehe kann es durchaus empfehlenswert sein, hierfür entsprechende Regelungen zu treffen. Ein zermürbender kosten- und nervenzehrender Rosenkrieg kann dadurch vermieden werden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn gemeinsame Kinder und monate- oder jahrelangen Streitigkeiten der Eltern leiden würden.
Wurde eine Trennungs- / Scheidungsvereinbarung getroffen, stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung der sich daraus ergebenden Ansprüche zur Seite.
Umgangsrecht
Von der Frage der elterlichen Sorge strikt zu trennen ist das sogenannte Umgangsrecht. Dieses Recht dient dem Schutz der Beziehung zwischen dem minderjährigen Kind und demjenigen Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.
Unterhalt
Kann einer der Partner nach der Trennung bzw. Scheidung nicht für sich selbst sorgen, beispielsweise wegen der Betreuung oder Erziehung gemeinsamer Kinder, Krankheit, Alter kommt ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Ehepartner in Betracht. Dies gilt auch für Gleichgeschlechtliche Beziehungen bzw. gegenüber Verwandten in gerader Linie.
Vaterschaftsanfechtung/ Abstammung
Der Gesetzgeber hat als Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtswidrigkeit heimlich eingeholter Vaterschaftsgutachten ein eigenständiges Ver-fahren auf bloße Klärung der leiblichen Abstammung geschaffen. Vater, Mutter und Kind haben nunmehr gegen den jeweils anderen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung.
Das Strafrecht
Das Strafrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet, das sich mit der Ahndung von strafbaren Handlungen befasst. Es umfasst verschiedene Bereiche, darunter allgemeine Strafsachen, Betäubungsmittelstrafsachen, Jugendstrafsachen und Verkehrsstrafsachen.
In allgemeinen Strafsachen handelt es sich um Verbrechen und Vergehen, die nicht in spezifischen Rechtsgebieten geregelt sind, sondern allgemeine strafrechtliche Normen betreffen. Dazu gehören beispielsweise Diebstahl, Raub, Körperverletzung oder Tötungsdelikte. In allgemeinen Strafsachen wird über die Schuld oder Unschuld des Täters sowie über die Strafhöhe entschieden.
Betäubungsmittelstrafsachen behandeln Delikte, die mit illegalen Drogen, wie beispielsweise Heroin, Kokain oder Cannabis, in Verbindung stehen. Hierzu zählen unter anderem der Handel, Besitz oder Anbau von Betäubungsmitteln. Betäubungsmittelstrafsachen sind in der Regel mit speziellen Vorschriften und Strafen verbunden, die von den allgemeinen Strafsachen abweichen können.
Jugendstrafsachen betreffen minderjährige Täter, die strafbare Handlungen begangen haben. Jugendliche werden nach dem Jugendstrafrecht geahndet, das im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht mildere Sanktionen vorsieht und stärker auf erzieherische Maßnahmen setzt. Das Ziel ist es, junge Menschen zur Verantwortung zu ziehen, aber auch ihre Resozialisierung und Integration in die Gesellschaft zu fördern.
Verkehrsstrafsachen beziehen sich auf Delikte im Straßenverkehr, wie beispielsweise Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr. Verkehrsstrafsachen haben häufig spezielle Regelungen und Strafen, die sich auf das Verhalten im Straßenverkehr beziehen, und können zu Führerscheinentzug oder anderen Konsequenzen führen.
Das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Streitigkeiten in diesem Bereich sind für beide Seiten in der Regel von höchster Bedeutung.
Der Arbeitnehmer befindet sich einen erheblichen Teil seines Lebens in der Arbeit und diese stellt seine wesentliche Einnahmequelle dar. Für den Arbeitgeber hängt der wirtschaftliche Erfolg oftmals von der Befähigung und Leistungsbereitschaft seiner Arbeitnehmer ab. Um dieser Bedeutung der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gerecht zu werden, werden in unserer Kanzlei sämtliche arbeitsrechtlichen Mandate von einem Rechtsanwalt bearbeitet, der in diesem Bereich einen Tätigkeitsschwerpunkt hat. Hierdurch profitieren sie von einem umfangreichen in der täglichen Praxis erworbenen Erfahrungsschatz, der durch regelmäßige Fortbildungen zu arbeitsrechtlichen Problemstellungen ergänzt wird.
Wir kümmern uns um jegliche Themen unter anderem um folgende:
Vertragsgestaltung und Überprüfung
Arbeitsverträge werden in der Regel nicht im Einzelnen ausgehandelt. Wesentliche Klauseln des Arbeitsvertrages sind daher als allgemeine Geschäftsbedingungen durch die Arbeitsgerichte auf ihre Wirksamkeit überprüfbar. Dies führt oftmals dazu, dass entscheidende Regelungen des Arbeitsvertrages als unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers unwirksam sind. Dies ist bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und deren Überprüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Lohnansprüche und Entgeltfortzahlung
Häufig entstehen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Lohn des Arbeitnehmers. Hier kann es insbesondere dazu kommen, dass nicht der Lohn für die ganze Arbeitszeit beglichen wird, oder nur ein Teil des Lohnes ausbezahlt wird. Das Arbeitsentgelt ist auch dann weiter zu zahlen, wenn die Arbeit auf Grund eines Feiertages oder Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit nicht zu leisten ist. Der Entgeltfortzahlungsanspruch wegen derselben Krankheit besteht jedoch nur für die Dauer von sechs Wochen. Danach tritt an dessen Stelle das Krankengeld.
Unterstützung bei Fragen von und wegen Betriebsräten
Wir helfen Betriebsräten bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen. Umgekehrt untertsützen wir auch die Arbeitgeberseite, wenn kollektivrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.
Teilzeit
Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien ergeben sich auch im Zusammenhang mit dem Wunsch des Arbeitnehmers auf Verringerung der Arbeitszeit. Grundsätzlich besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung der Arbeitszeit, allerdings nur, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.
Kündigung
Von besonderer Bedeutung sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsvertrages. Will sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang eine Kündigungsschutzklage erheben. Geschieht dies nicht, wird die Kündigung unabhängig davon rechtswirksam, ob tatsächlich ein Kündigungsgrund bestand oder nicht.
Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Hier ist zu berücksichtigen, dass dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs zusteht. Der Arbeitgeber kann dies nur dadurch vermeiden, dass er den Arbeitnehmer noch vor Ablauf der Kündigungsfrist unter Anrechnung des Urlaubs unwiderruflich freistellt.
Weiterer Streitpunkt kann der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis sein.
Das Verkehrsrecht
Wir beraten Sie zuverlässig auf dem gesamten Gebiet des Verkehrsrechts. Dieses umfasst das Verkehrszivilrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht sowie das Verkehrsverwaltungsrecht.
Das Verkehrszivilrecht meint die zivilrechtliche Auseinandersetzung insbesondere nach Verkehrsunfällen mit der gegnerischen Versicherung bzw. dem Unfallverursacher. Hier setzen wir Ihre berechtigten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld konsequent gegenüber den Versicherungen durch. Leider stellt man immer wieder fest, dass Unfallopfer ohne anwaltliche Unterstützung wesentlich weniger erhalten.
Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen im In- und Ausland. Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs, welches entweder nicht geliefert wird oder Mängel aufweist, setzen wir Ihre Ansprüche durch.
Soweit Sie Betroffener einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder Beschuldigter einer Verkehrsstraftat die Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sind, erarbeiten wir mit Ihnen eine zielführende Verteidigungsstrategie.
Ferner stehen wir Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um Ihre Fahrerlaubnis (Fahrverbot, Sperrfrist, MPU) zur Seite.
Wir kümmern uns um jegliche Themen unter anderem um folgende:
Abwicklung von Verkehrsunfällen
Sachmängel / Gewährleistungsrecht
Kfz-Kauf
Versicherungsvertragsrecht
Abwicklung von Verkehrsunfällen
Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie grundsätzlich das Recht, einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Die Kosten werden, soweit der Unfall von Ihnen nicht verschuldet ist, von der gegnerischen Kraftfahrthaftpflichtversicherung übernommen. Dies gilt auch bei geringen Schadenssummen oder wenn aufgrund klarer Haftungslage scheinbar oder tatsächlich keine rechtlichen Schwierigkeiten vorhanden sind. Die Rechtsprechung begründet dies mit dem Prinzip der Waffengleichheit in Hinblick auf den geschulten Sachbearbeiter der regulierungspflichtigen Versicherung. Sie haben einen Anspruch auf freie Wahl eines Sachverständigen und sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Auch die Kosten für dieses Gutachten muss die Versicherung des Gegners übernehmen. Nur dann, wenn erkennbar war, dass es sich allein um einen Bagatellschaden gehandelt hat, werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt. In diesem Fall können Sie den Schaden mit einem Reparaturkostenvoranschlag Ihrer Fachwerkstatt abrechnen. Dies geht auch dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern den Schadensersatzbetrag zum Beispiel in ein anderes Fahrzeug investieren wollen. Sollten Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt worden sein, ermitteln wir die angemessene Schmerzensgeldforderung und setzen diese gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Auch vermehrte Bedürfnisse, wie die Kosten einer Kurbehandlung, Umschulungsmaßnahmen, orthopädische Hilfsmittel oder ein »Haushaltsführungsschaden« sind zu ersetzen
Kfz-Kauf
Bei einem Gebrauchtwagenkauf ist zu differenzieren, ob Sie das Fahrzeug von Privat oder von einem Händler gekauft haben. Auch ist wesentlich, was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Bei Verkauf von Privat an Privat ist ein völliger Ausschluss der Haftung für Sachmängel nach wie vor zulässig. Der Käufer kann bei später auftretenden Mängeln nur dann Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn der Verkäufer falsche Angaben über den Zustand des Fahrzeugs gemacht hat. Händler können dagegen ihre Haftung für Sachmängel des Gebrauchtwagens nicht mehr komplett ausschließen.
Versicherungsvertragsrecht
Soweit nach einem Schaden, der durch einen anderen, zufällig oder Sie selbst verursacht wurde, Ihre Kaskoversicherung den Schaden nicht reguliert, setzen wir Ihre Ansprüche durch. Wenn der Unfall teilweise selbst- und fremdverschuldet war, kommt für vollkaskoversicherte Geschädigte das sogenannte »Quotenvorrecht« ins Spiel. Dadurch können Forderungen sowohl gegen die Kaskoversicherung als auch gegenüber dem Unfallgegner geltend gemacht werden. Bei dieser Kombination der Ansprüche erhält man deutlich höheren Ersatz, als wenn man nur die Kaskoversicherung oder nur die gegnerische Haftpflichtversicherung in Anspruch nimmt. Die Berechnung ist sehr kompliziert. Wenn es aber nicht beachtet wird, kann es dazu führen, dass Sie als Unfallgeschädigte einen Teil der Kosten, wie zum Beispiel den Schaden durch die Rückstufung in der Vollkaskoversicherung, nicht erstattet bekommen.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Soweit ein Bußgeldbescheid droht, ist es besonders wichtig, schnell einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Nur dann ist eine erfolgversprechende Verteidigung möglich. Wir kennen die Fehlerquellen, etwa beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Wir erkennen formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen und kennen die Tricks, mit denen zum Beispiel ein Führerscheinentzug noch vermieden werden kann.
Grundsätzlich muss jeder Beschuldigte vor Erlass eines Bußgeldbescheides zunächst angehört werden. Dies erfolgt, wenn der Betroffene nicht am Tatort angehalten wurde, durch Übersendung eines Anhörungsbogens. Hierbei sind Sie als Betroffener nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen oder auch nur den Anhörbogen zurück zu senden.
Verkehrsstrafrecht
In Verkehrsstrafsachen bieten wir eine sachgerechte Verteidigung.
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, haben Sie das Recht, vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen. Hierüber sind Sie von der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Polizei zu belehren. Wenn Sie vor Beginn der polizeilichen Vernehmung Ihren Wunsch nach anwaltlichem Beistand zum Ausdruck bringen, so muss sich die Polizei ernsthaft um einen Verteidiger bemühen. Handeln die Beamten nicht umgehend, kann dies zu einem Verwertungsverbot für Ihre Angaben führen.
Sie sollten grundsätzlich davon absehen, bei der Polizei Angaben zu dem erhobenen Vorwurf zu machen. Meistens ist es die beste Entscheidung, wenn Sie als Beschuldigter zu dem erhobenen Vorwurf schweigen. Eine Stellungnahme wird dann -nach erfolgter Akteneinsicht- von uns für Sie abgegeben.
Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es droht immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung gegen den Fahrer. Darüber hinaus müssen verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein berücksichtigt werden. Oft entscheidet sich der Ausgang dieser Folgeprobleme mit den ersten Schritten der Verteidigung gegen den strafrechtlichen Vorwurf.
Verkehrsverwaltungsrecht
Hat die Führerscheinstelle die Durchführung einer MPU angeordnet, muss frühzeitig mit der Vorbereitung begonnen werden. Hierbei beraten wir Sie und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Auch beraten wir Sie umfassend, soweit noch keine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt ist, dies aber wegen Ihrer Punkte im Verkehrseignungsregister droht.
Das Insolvenzrecht
Manchmal geht es finanziell nicht mehr weiter. Hier kommt das Insolvenzrecht ins Spiel.
Privatpersonen können sich hier schon innerhalb von drei Jahren entschulden. Wir führen die erforderliche außergerichtliche Schuldenbereinigung durch und stellen den Insolvenzantrag. Wir prüfen exakt, ob eine Insolvenz Sinn macht. Dies kann, nachdem die Dauer des Insolvenzverfahrens inzwischen auf drei Jahre verkürzt wurde, bereits sehr schnell der Fall sein. Die Berechnung hängt davon ab, wie hoch der Schuldenstand ist, wie viel Einkommen zur Verfügung steht und von Unterhaltspflichten der Schuldner hat. Die Beratung umfasst selbstverständlich auch Alternativen zur Insolvenz. Dies können beispielsweise Verhandlungen mit den Gläubigern sein.
Wir können auch sogenannte P-Konto-Bescheinigungen (also Bescheinigungen zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrages auf dem Pfändungsschutzkonto) ausstellen.
Unternehmer sehen sich Anfechtungen von Insolvenzverwaltern ausgesetzt. Rechtsanwalt Windmaißer ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und kann Ihnen daher sämtliche Fragen hierzu kompetent beantworten. Sieht man sich Rückforderungen des Insolvenzverwalters ausgesetzt, sollte man sich in jedem Fall anwaltlichen Beistand holen. Denn die Mehrzahl der Anfechtungsprozesse werden durch außergerichtlichen Vergleich erledigt. Ein Vergleich funktioniert aber nur, wenn man dem Insolvenzverwalter anfechtungsrechtliche Substanz entgegenhalten kann.
Auch bei Kündigungen wegen Insolvenz des Arbeitgebers stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Denn auch im Insolvenzverfahren benötigt der Insolvenzverwalter, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, eine soziale Rechtfertigung zur Begründung einer ordentlichen Kündigung. Insbesondere dann, wenn keine Betriebsstilllegung vorliegt, sollte in jedem Fall die Kündigung überprüft werden. Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage drei Wochen ab Zustellung der Kündigung beträgt.
Ferner vertreten wir Sie auch, wenn sie Gläubiger in einem Insolvenzverfahren sind. Auch in diesem Fall sollte man nicht aufgeben, weil man denkt, es wäre nichts mehr zu holen. Denn als Gläubiger hat man durchaus die Möglichkeit, beispielsweise den Weg des Schuldners zur Restschuldbefreiung zu erschweren oder die Restschuldbefreiung gar zu verhindern.
Das Reiserecht
Reiserecht: Wichtige Informationen für Reisende
Reisestornierungen sind ein häufiges Thema im Reiserecht. Wenn ein Reisender eine gebuchte Reise stornieren möchte, gelten in der Regel bestimmte Bedingungen. Diese können von den Stornierungsgebühren des Reiseveranstalters abhängen und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt sein. Es ist wichtig, diese Bedingungen sorgfältig zu prüfen, bevor man eine Reise bucht, um im Fall einer Stornierung gut informiert zu sein.
Schlechtleistungen von Reiseveranstaltern können verschiedene Aspekte betreffen, wie etwa die Qualität der Unterkunft, die Verpflegung oder die Durchführung von geplanten Aktivitäten. Falls eine Schlechtleistung auftritt, hat der Reisende das Recht, Abhilfe zu verlangen. Dies kann beispielsweise eine angemessene Minderung des Reisepreises oder eine Ersatzleistung sein. Es ist ratsam, unverzüglich den Reiseveranstalter zu informieren und um Abhilfe zu bitten.
Flugverspätungen können zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Reisende führen. Im Falle von Flugverspätungen oder Annullierungen gelten EU-weit spezielle Regelungen. Je nach Dauer der Verspätung oder der Annullierung können Reisende Anspruch auf Entschädigung haben, die in der sogenannten Fluggastrechteverordnung der EU festgelegt ist. Es ist ratsam, sich über die eigenen Rechte als Fluggast zu informieren und im Fall von Flugverspätungen oder Annullierungen entsprechende Schritte einzuleiten, um seine Rechte geltend zu machen.
Insgesamt ist es wichtig, als Reisender gut über seine Rechte und Pflichten informiert zu sein. Reiserechtliche Regelungen können von Land zu Land unterschiedlich sein und es ist ratsam, sich vor Reiseantritt über die geltenden Bestimmungen zu informieren. Im Falle von Problemen während der Reise ist es empfehlenswert, unverzüglich den Reiseveranstalter oder gegebenenfalls andere zuständige Stellen zu kontaktieren, um eine Lösung zu finden.
Das Mietrecht
Unter dem Begriff Mietrecht versteht man sämtliche gesetzlichen Vorschriften, die die Rechtsbeziehung in einem Vertragsverhältnis regeln, das auf die zeitweise Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Entgelt gerichtet ist.
Das Mietrecht wird stark durch eine umfangreiche, unübersichtliche und schnelllebige Rechtsprechung geprägt, die nur durch eine Schwerpunktsetzung in diesem Bereich beherrschbar ist. Gleichzeitig haben mietrechtliche Streitigkeiten für den Betroffenen häufig erhebliche wirtschaftliche und persönliche Bedeutung.
Wir kümmern uns um jegliche Themen unter anderem um folgende:
Wohnraummietverhältnisse
Mietverträge über Gewerberäume
Pachtverhältnisse
Vertragsgestaltung und Überprüfung
Hier ist zwischen Wohnraummiete und Gewerberaummiete zu unterscheiden. Beim Wohnraummietvertrag sind viele für den Mieter nachteilige Regelungen unwirksam. Bei Gewerberaummietverhältnissen besteht für eine freie Vertragsgestaltung durch die Parteien ein größerer Spielraum. Dies kann jedoch auch erhebliche Risiken bergen.
Kaution
Nach Beendigung eines Mietverhältnisses wird die Kaution häufig zum Streitpunkt zwischen den Parteien. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Frage, wann die Kaution zurückzuzahlen ist, und mit welchen Forderungen gegenüber dem Rückzahlungsanspruch aufgerechnet werden kann.
Kündigung
Neben dem Mietvertrag ist die Kündigung desselben sicherlich das bedeutendste Thema des Mietrechts. Bei der Kündigung von Wohnraummietverhältnissen ist immer ein Kündigungsgrund erforderlich. Ob dieser gegeben ist, wird in den meisten Fällen gerichtlich geklärt. Diese Auseinandersetzung kann unter Umständen durch eine vertragliche Vereinbarung vermieden werden.
Miete
Im Zusammenhang mit den geschuldeten Mietzahlungen stellt sich oft die Frage, ob eine Mieterhöhung rechtmäßig ist. Weitere Streitigkeiten entstehen bei der Abrechnung über die mit der Miete geleisteten Betriebskostenvorschüsse. Für die Form der Abrechnung bestehen durch den Mietvertrag und das Gesetz klare Vorgaben, die zwingend eingehalten werden müssen.
Die Mediation
Mediation ist in aller Munde und trotzdem kennt sie kaum jemand. Viele haben eine Vorstellung von der Mediation. Aber nur wenige wissen, was sich tatsächlich dahinter verbirgt. Mediation ist ein Verfahren der Konfliktbeilegung. Ein neutraler Dritter ohne Entscheidungskompetenz unterstützt die Parteien dabei, selbst eine Lösung für ihr Problem zu finden (siehe § 1 Mediationsgesetz ).
Wie sonst sollte es jemandem gelingen, vorwiegend mit den Mitteln der Kommunikation eine Konfliktlösung herbeizuführen, obwohl die Streitparteien selbst einschließlich ihrer Helfer bereits alle Mittel der Kommunikation mehr oder weniger erfolglos ausgeschöpft haben? Die Frage ist berechtigt und die Antwort impliziert, dass eben doch nicht alle Kommunikationsmittel ausgeschöpft werden, die eine einvernehmliche Streitbeilegung ermöglichen.
Erste Anhaltspunkte ergibt die Begrifflichkeit. Mediation kommt aus dem Lateinischen und wird mit “Vermittlung” übersetzt. Ganz sicher ist die Mediation eine Form der Streitvermittlung. Allerdings ist die auf ein Wort beschränkte Übersetzung noch viel zu ungriffig. Vermittlung kann alles Mögliche sein. Mediation ist also eine Erscheinungsform der Streitvermittlung. Vermittelt wird das Verständnis für die Situation und die widerstreitenden Interessen der Parteien, auf dessen Grundlage die Parteien sodann Lösungsoptionen erarbeiten.
Sicherlich haben die Streitparteien schon viele Versuche hinter sich gebracht, eine Regelung zu vereinbaren, die den Konflikt lösen könnte, und an die sich auch jeder halten kann. Aber die Gespräche sind immer eskaliert. “Mit dem kann man doch gar nicht reden” wissen sich die Parteien gegenseitig vorzuwerfen. Was soll da ein Mediator noch bewegen können?
Tatsächlich sind die Chancen, miteinander zu reden, auch dann noch recht hoch, wenn die eigenen Bemühungen gescheitert sind. Das hängt mit den Gesetzmäßigkeiten der Kommunikation zusammen. Die konfliktbedingte Wahrnehmung hindert die Streitparteien oft daran, sich zu verstehen. Ihr Verständnis voneinander beschränkt sich auf Vorwürfe, Verletzungen und Zurückweisungen. Die Streitparteien haben Mauern um sich aufgebaut, die den Blick auf die Interessen und Möglichkeiten verwehren.
Mit der Unterstützung eines Dritten und etwas gutem Willen kann durchaus ein Verständnis für die Konfliktlage als Voraussetzung für eine konstruktive Konfliktlösung vermittelt werden!
Mit der Unterstützung des Mediators können die Mauern wieder transparent werden. Er kennt sich mit Konflikten aus und weiß, wie Menschen in solchen Situationen reagieren und worauf sie achten – oder eben nicht achten. Der Mediator vermittelt die Aussagen der Streitparteien auf eine Weise, die der jeweiligen Gegenseite besser zugänglich und verständlich wird. Die dadurch von den Streitparteien zu gewinnenden Sichtweisen und Erkenntnisse sind immer ein ausreichender Nährboden für neue, und meistens bessere Lösungen, als erwartet.

Was uns auszeichnet
Wir, die Kanzlei Breitfeld & Walter beraten und vertreten seit 1973 Privatpersonen und mittelständische Unternehmen. Wir bilden den Kernbereich des Privatrechts, vom Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht über das allgemeine Zivilrecht bis hin zum Strafrecht ab.
In einer immer komplexer werdenden Welt haben wir den Weg der Spezialisierung eingeschlagen. Wir behandeln, wenn nötig, Ihren Fall fachübergreifend – jeder Anwalt nutzt die Kompetenz und Erfahrung aller. Somit können die vorhandenen Ressourcen im Interesse Ihres Falls optimal genutzt werden.
Unser Anspruch ist es, eine für Sie perfekte Lösung zu finden. Um dies gewährleisten zu können, haben wir uns selbst hohe Qualitätsstandards auferlegt, die jedes Jahr durch die neuerliche Zertifizierung unserer Kanzlei belegt werden. Einsatzbereitschaft, höchste fachliche Qualifikation, fortlaufende Weiterbildung, Wirtschaftlichkeit, Kostentransparenz, Dienstleitungsorientiertheit (Hausbesuche, kurzfristige Termine, Abendtermine, Web-Akte, umfassende Online Bibliothek) und die Freude am Umgang mit Menschen sind Ausfluss dieses Denkens.
Unsere Rechtsanwälte
Florian Walter
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker, Mediator
Ulli Windmaißer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Strafrecht, allgemeines Zivilrecht
Alexandra Lachmund
Rechtsanwältin, Reiserecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, allgemeines Zivilrecht
“Kompetent, engagiert, unbürokratisch. Ich fühlte mich bei RA Walter bestens betreut. Sehr empfehlenswert!”
„RA Windmaißer war für mich ein vertrauenswürdiger Partner in meiner rechtlichen Angelegenheit. Er hat mich stets freundlich und geduldig beraten und sich intensiv für meine Interessen eingesetzt. Ich bin sehr zufrieden mit seiner Arbeit!“
„RA Windmaißer hat mir bestens bei meinen Problemen im Verkehrsrecht weitergeholfen. Vielen Dank dafür und alles Gute.“
„Einfache Kontaktaufnahme und Bearbeitung am Wochenende haben mich positiv überrascht. Herzlichen Dank für die Bearbeitung.“
„RA Walter hat mich bestens beraten! Seine Fachkompetenz und sein Engagement haben mir sehr geholfen. Er hat meine rechtlichen Angelegenheiten professionell und effizient gelöst.“
„Die Kanzlei hat uns ausgezeichnet vertreten! Ihr professioneller Ansatz und ihre Fachkompetenz haben uns geholfen, unsere rechtlichen Angelegenheiten erfolgreich zu lösen. Wir sind sehr zufrieden mit ihrer Arbeit.“
Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.
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