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Unsere Kernkompetenzen auf einen Blick.

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Was uns auszeichnet

Wir, die Kanzlei Breitfeld & Walter beraten und vertreten seit 1973 Privatpersonen und mittelständische Unternehmen. Wir bilden den Kernbereich des Privatrechts, vom Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht über das allgemeine Zivilrecht bis hin zum Strafrecht ab.

In einer immer komplexer werdenden Welt haben wir den Weg der Spezialisierung eingeschlagen. Wir behandeln, wenn nötig, Ihren Fall fachübergreifend – jeder Anwalt nutzt die Kompetenz und Erfahrung aller. Somit können die vorhandenen Ressourcen im Interesse Ihres Falls optimal genutzt werden.

Unser Anspruch ist es, eine für Sie perfekte Lösung zu finden. Um dies gewährleisten zu können, haben wir uns selbst hohe Qualitätsstandards auferlegt, die jedes Jahr durch die neuerliche Zertifizierung unserer Kanzlei belegt werden. Einsatzbereitschaft, höchste fachliche Qualifikation, fortlaufende Weiterbildung, Wirtschaftlichkeit, Kostentransparenz, Dienstleitungsorientiertheit (Hausbesuche, kurzfristige Termine, Abendtermine, Web-Akte, umfassende Online Bibliothek) und die Freude am Umgang mit Menschen sind Ausfluss dieses Denkens.

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Unsere Rechtsanwälte

2023-02-23T11:11:17+00:00

Florian Walter

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker, Mediator

2023-02-23T11:11:31+00:00

Ulli Windmaißer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Strafrecht, allgemeines Zivilrecht

“Kompetent, engagiert, unbürokratisch. Ich fühlte mich bei RA Walter bestens betreut. Sehr empfehlenswert!”

Christian Wittmeir

„RA Walter hat mir bestens bei meinen Problemen im Verkehrsrecht weitergeholfen. Vielen Dank dafür und alles Gute.“

Anonym
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