Damit Sie für den Termin optimal vorbereitet sind.

Bringen Sie zum ersten Beratungstermin die für Ihren Fall wesentlichen Schriftstücke (Verträge, Rechnungen, Kündigungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc. – soweit für den Fall erforderlich -) mit. Nur so kann die gewünschte Auskunft für Sie maßgeschneidert sein. Nachfolgend ein paar Entscheidungshilfen, was Sie zum Termin mitbringen sollten, soweit vorhanden:

Arbeitsrechtsfall

  • soweit vorhanden den schriftlichen Arbeitsvertrag
  • eventuell das Kündigungsschreiben
  • die letzten 3 Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • gegebenenfalls Namen und Anschrift von Zeugen
  • soweit vorhanden, den Namen und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung

Baurechtsfall

  • das schriftliche Angebot, Leistungsverzeichnis etc.

  • den schriftlichen Bauvertrag – Architektenvertrag
  • die Rechnungen, insbesondere die Schlussrechnung
  • die Nachtragsangebote
  • das eventuelle Kündigungsschreiben
  • den fallbezogenen Schriftverkehr
  • soweit vorhanden Pläne und eventuell Grundbuchauszug
  • eventuell Fotos von den Mängeln
  • soweit vorhanden den Namen und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung

Ehescheidung- bzw. Trennungsfall

  • Heiratsurkunde
  • Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate und die Ihres Gatten; eventuell den Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfebescheid; soweit Sie Krankengeld bezogen haben, Belege über Zeitraum und Höhe des Krankengeldbezuges
  • bei Selbstständigen: die letzen 3 vorhandenen Bilanzen bzw. Einnahme/Überschuss-Rechnungen
  • den zuletzt erhaltenen Einkommenssteuerbescheid und gegebenenfalls auch die Einkommenssteuererklärung
  • wenn Schulden vorhanden sind: wer hat bei wem Schulden gemacht und in welcher Höhe, wie hoch ist die monatliche Belastung. Bringen Sie die Kreditverträge und eventuelle Zahlungsnachweise mit. Die eheprägenden Schulden reduzieren eventuell Ihre Unterhaltsverpflichtung in erheblichem Umfang.
  • die Nachweise über Belastungen durch Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Krankenversicherungen, Unfallversicherungen oder vermögensbildende Maßnahmen
  • Notarurkunden über Grundstückserwerb oder Haus- oder Eigentumswohnungserwerb

Erbrechtsfall

  • erhaltene Mitteilungen des Nachlassgerichtes
  • eventuell Kopien von vorhandenen Testamenten oder Erbverträgen
  • fallbezogener Schriftverkehr
  • soweit vorhanden den Namen und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung

OWi-Fall/Strafrechtsfall

  • Anhörungsbogen der Behörde
  • Bußgeldbescheid der Behörde
  • Strafbefehl oder Anklageschrift oder Eröffnungsbeschluss des Gerichts in Strafsachen
  • Namen und Anschrift von eventuellen Zeugen
  • soweit vorhanden den Namen und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung

Verwaltungsrechtsfall/Steuerrechtsfall

  • den jeweils belastenden Bescheid der Behörde
  • den fallbezogenen Briefwechsel
  • soweit vorhanden den Namen und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung

Verkehrsunfall

  • eventuell Verkehrsunfallskizze
  • Unfallkarte der Polizei
  • Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge
  • Namen und Anschrift der Unfallbeteiligten und eventuellen Zeugen
  • soweit vorhanden Namen und Versicherungsscheinnummer der Haftpflichtversicherung der Unfallbeteiligten und der eigenen Pkw-Haftpflicht
  • soweit vorhanden den Namen und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung

Makler-, Miet-, Kauf- und Darlehensrechtsfälle

  • schriftliche fallbezogene Vertragsurkunde (Miet-, Darlehens- und Kaufvertrag etc.)
  • die Rechnungen
  • den fallbezogenen Schriftverkehr
  • eventuell Namen und Anschrift von Zeugen
  • soweit vorhanden den Namen und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung
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