Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Streitigkeiten in diesem Bereich sind für beide Seiten in der Regel von höchster Bedeutung.

Der Arbeitnehmer befindet sich einen erheblichen Teil seines Lebens in der Arbeit und diese stellt seine wesentliche Einnahmequelle dar. Für den Arbeitgeber hängt der wirtschaftliche Erfolg oftmals von der Befähigung und Leistungsbereitschaft seiner Arbeitnehmer ab. Um dieser Bedeutung der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gerecht zu werden, werden in unserer Kanzlei sämtliche arbeitsrechtlichen Mandate von einem Rechtsanwalt bearbeitet, der in diesem Bereich einen Tätigkeitsschwerpunkt hat. Hierdurch profitieren sie von einem  umfangreichen in der täglichen Praxis erworbenen Erfahrungsschatz, der durch regelmäßige Fortbildungen zu arbeitsrechtlichen Problemstellungen ergänzt wird.

Wir kümmern uns um jegliche Themen unter anderem um folgende:

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LOHNANSPRÜCHE
KÜNDIGUNG UND KÜNDIGUNGSSCHUTZ
TARIFVERTRAG
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