Auch in Deutschland wurden bei etwa 2, 4 Millionen Dieselahrzeugen die Abgaswerte manipuliert. Über nachfolgende Links können Sie anhand Ihrer Fahrzeug-Identifizierungsnummer herausfinden, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist.

Für VW: http://info.volkswagen.de/de/de/home.html?tab=check-own-car
Für Audi: http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html
Für Skoda: http://www.skoda-auto.de/mini-apps/kundeninformation/
Für Seat: http://www.seat.de/ueber-seat/dieselmotoren/fin-nummer.html

Als Halter eines betroffenen Fahrzeugs, welches also tatsächlich andere als beim Kauf angegeben Abgaswerte aufweist, haben Sie ein Recht auf Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder Sie können sogar vom Vertrag zurücktreten. Ihr Fahrzeug weist dann nicht die beim Kauf vereinbarte Beschaffenheit auf, was einen Sachmängel darstellt, welcher Ihre Gewährleistungsansprüche auslöste.

An erster Stelle steht hier die Nachbesserung. Der Hersteller hat dadurch das Recht, den Schaden zu beheben, so dass die mangelfreie geschuldete Sache hergestellt wird.

Scheitert die Nachbesserung oder ist sie nicht möglich, so können Sie vom Vertrag zurücktreten. Dies bedeutet, dass der Fahrzeugkauf rückabgewickelt wird.

Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit den geleisteten Kaufpreis zu mindern.

Haben Sie das Fahrzeug als Privatperson gekauft, so gilt hinsichtlich der Sachmängelhaftung beim Neuwagenkauf eine Verjährungsfrist von zwei Jahren, beim Gebrauchtwagenkauf von einem Jahr. Bei Unternehmern gilt beim Neuwagenkauf eine Verjährungsfrist von einem Jahr, beim Gebrauchtwagenkauf können indes sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen werden.

Gerne beraten wir Sie, ob in Ihrem konkreten Fall Gewährleistungsansprüche realisierbar sind.

Kanzlei Breitfeld & Walter – Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Karlsfeld und Dachau. Kontaktieren Sie uns.