Nachdem ein Verkehrsunfall passiert ist geht es vor allem um die Frage wer die Schuld trägt beziehungsweise wie die Schadensregulierung erfolgt. Grundsätzlich übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Schäden am Auto, bei einem Mitverschulden zumindest in anteiliger Höhe. Unklar ist aber häufig, ob und in welchem Umfang weitere Kosten geltend gemacht werden können. Daher wird sich in der Regel die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Scha-densregulierung empfehlen. Ein Verkehrsunfall wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Unwissenheit beziehungsweise falsches Verhalten nach dem Unfall kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen, da Versicherungsgesellschaften häufig bestrebt sein werden, die Kosten zu Lasten des Unfallgeschädigten zu drücken.
Bereits am Beginn steht die Überlegung, in welcher Höhe ein Schaden überhaupt geltend gemacht werden kann. Zu unterscheiden ist zwischen Sach- und Personenschäden. Bei Bagatellschäden von unter 1.000,00 € genügt regelmäßig die Vorlage eines Kostenvoranschlags, wobei für einen Laien häufig problematisch sein dürfte zu erkennen, wann diese Grenze ereicht ist. Anderenfalls ist ein Sachverständigengutachten einzuholen. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Haftpflichtversicherung ebenso übernehmen, wie diejenigen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Neben dem direkten Schaden am Auto entstehen häufig weitere Kosten für Mietwagen, Abschlepprechnung sowie weitere „verdeckte“ Schadenspositionen wie Schmerzensgeldansprüche, Verdienstausfall und Kosten für Arztbesuche und Medikamente. Selbst wenn der Schaden fachgerecht repariert wurde, erzielt man für einen Unfallwagen auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Verkauferlös. Die Höhe dieser Wertminderung richtet sich nach Ausmaß des Schadens sowie Alter und Laufleistung des Autos. Hierbei handelt es sich um den Minderwert, den ein beschädigtes Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielt. Häufig übersehen werden die sogenannten pauschalen Unkosten. Hierfür werden 25,00 € für Telefonate, Porto oder Fahrten, die im Rahmen mit der Unfallregulierung anfallen, erstattet.