Das Gewährleistungsrecht ist ein bedeutender Bestandteil des deutschen Zivilrechts und regelt die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern im Falle von Mängeln an gekauften Produkten oder Dienstleistungen.
Die Gewährleistungspflicht erstreckt sich auf sämtliche Produkte und Dienstleistungen, die von einem Unternehmer an einen Verbraucher verkauft oder erbracht werden. Hierbei wird zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der freiwilligen Garantie unterschieden. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in der Regel zwei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware. In dieser Zeit ist der Verkäufer dazu verpflichtet, für die Mangelfreiheit der Ware einzustehen. Tritt innerhalb dieser Frist ein Mangel auf, hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Sollte die Nacherfüllung scheitern oder dem Verkäufer unzumutbar sein, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Auch Schadenersatzansprüche können geltend gemacht werden, wenn dem Käufer durch den Mangel ein finanzieller Schaden entstanden ist.
Bei Fragen oder Konflikten im Zusammenhang mit dem Gewährleistungsrecht ist es ratsam, sich an eine erfahrene Anwaltskanzlei zu wenden. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Expertise im Gewährleistungsrecht und unterstützt Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung und rechtliche Unterstützung.