Versicherungsrecht umfasst eine Vielzahl von juristischen Aspekten, die Versicherungsnehmer, Versicherungsunternehmen und andere Beteiligte betreffen.

Sach- und Vermögensschadensversicherung (Rechtsschutzversicherung

Die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung gehören zu den Sachversicherungen. Die versicherten Sachen (Hausrat, Gebäude und Gebäudeteile) sind gegen die Risiken Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm und Hagel abgesichert. Für andere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen und Schneedruck) ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz gegen weitere Elementarschäden erforderlich

Haftpflichtversicherung

Ein Haftpflichtfall liegt vor, wenn ein Dritter gegenüber dem Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche wegen eines Personen- oder Sachschadens geltend macht. Der Haftpflichtversicherer ist dann verpflichtet, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und die hierfür erforderlichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu übernehmen oder berechtigte Ansprüche zu bezahlen.

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