Streitigkeiten mit dem Insolvenzverwalter sind leider an der Tagesordnung. Als Gläubiger werden Sie häufig vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen. Dies geschieht durch eine Vielzahl von Ansprüchen, die es dem Insolvenzverwalter ermöglichen, verlorene Liquidität zugunsten der Masse zurückzugewinnen.
Nicht selten geraten Schuldner auch mit den ihnen zugewiesenen Verwaltern in Konflikt und sehen sich oft hilflos Situationen ausgesetzt. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Streitpunkte in eröffneten oder anhängigen Insolvenzverfahren.
Insolvenzanfechtung
Der Insolvenzverwalter kann Sie als Gläubiger auf Zahlungen in Anspruch nehmen, die Sie dem Schuldner erst wenige Monate zuvor mit großer Mühe und oft persönlichem Einsatz abgerungen haben. Nicht selten hat man nur über den Gerichtsvollzieher stockende Ratenzahlungen vom Schuldner erhalten und ist froh, die Forderung mit letzter Kraft realisiert zu haben. Das böse Erwachen kommt dann, wenn der Insolvenzverwalter das Ruder übernimmt. Die Beitreibung durch den Insolvenzverwalter nennt man Insolvenzanfechtung. Hier übereilt zu handeln ist falsch und kann dazu führen, dass man einen späteren Prozess gegen den Insolvenzverwalter verliert. Lassen Sie sich stattdessen professionell beraten!
Haftung als Gesellschafter/Geschäftsführer einer (Kapital)gesellschaft
Als Vertretungsorgan oder Gesellschafter einer insolventen Gesellschaft sind Sie auch immer der erste Haftungsschuldner für den Insolvenzverwalter. Dabei geht es wegen der Insolvenzverschleppungshaftung vor allem um Kapitalgesellschaften, aber auch der Gesellschafter einer Personengesellschaft haftet persönlich mit seinem Privatvermögen für Gesellschaftsschulden. Wird hier nicht frühzeitig fachkundiger Rat eingeholt, kann dies den persönlichen Ruin und den Verlust des gesamten Privatvermögens bedeuten.
Hilfloser Schuldner
Nicht zuletzt ist man als betroffener Schuldner dem Ermessen des Insolvenzverwalters ausgesetzt. Als Vertreter der Gläubiger darf er keine für den Schuldner günstigen Maßnahmen ergreifen und schon gar nicht den Schuldner dazu beraten. So kommt es nicht selten vor, dass der Schuldner zwar ein gutes Verhältnis zu seinem Insolvenzverwalter hat, aber nicht über die ihm zustehenden Rechte informiert wird. So kann der Schuldner beispielsweise auch ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters auf Antrag (nicht abschließend)
den unpfändbaren Betrag, der ihm zusteht, erhöhen lassen
einen Teil einer Abfindung, die er von seinem Arbeitgeber erhalten hat, für sich allein beanspruchen
einen erhöhten Freibetrag für sein P-Konto erhalten
eine Verkürzung des Insolvenzverfahrens für sich erwirken
einen gegen ihn gestellten Insolvenzantrag vor Verfahrenseröffnung abzuwenden.
Diese Rechte lassen sich jedoch nur mit Hilfe eines Sachverständigen realisieren, der über die gleichen Kenntnisse wie der Insolvenzverwalter verfügt und den Schuldner im Verfahren unterstützt. Ohne eine solche Person ist der Kampf bereits verloren. Es kann daher nicht oft genug gesagt werden, dass jeder überschuldete Privatmann, jeder Geschäfts- und Firmeninhaber oder Geschäftsführer den Schritt in die Insolvenz nicht ohne einen kompetenten und sachkundigen Berater gehen sollte.
Melden Sie sich bei uns und informieren Sie sich. Sie werden diesen Schritt nicht bereuen.
Kampflos aufgeben? Nicht mit uns!
In all den eben geschilderten Fällen verlangt der Insolvenzverwalter von Gläubigern genau wie von den Schuldnern oftmals Dinge, die längst nicht alle zulässig sind und deren Rechtmäßigkeit unbedingt einer Prüfung unterzogen werden sollte.
Leider ist es noch immer gängige Praxis, dass viele Beteiligte sofort klein beigeben und dem Verwalter kampflos das Feld überlassen, sobald dieser nach der Verfahrenseröffnung die Bühne betritt. Die Angst vor diesem „Übermenschen“ Insolvenzverwalter resultiert wohl nicht zuletzt daher, dass schon die Bezeichnung „Insolvenz“ für viele Menschen furchteinflößend ist. Ebenso ist das Insolvenzrecht noch immer eine weitgehend unbekannte Materie, mit der ein Großteil der Rechtsanwälte eine direkte Konfrontation scheut und „nichts zu tun“ haben möchte.
Die weit verbreitete Meinung, man sei dem Insolvenzverwalter hilflos ausgeliefert und zur Rückzahlung aller Zahlungen verpflichtet, ist jedoch falsch. Die Rechtsordnung und die Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung und Gesellschafterhaftung sind vielfältig und für den Laien nur schwer zu durchschauen. Schon aus diesem Grund muss ein Fachmann hinzugezogen werden. Hinzu kommt, dass gerade in letzter Zeit zahlreiche Gerichtsentscheidungen und Urteile zu Gunsten der betroffenen Gläubiger ergangen sind. Diese müssen Sie aber kennen, wenn Sie sich erfolgreich wehren und Gegenrechte geltend machen wollen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Wir zeigen Ihnen einen Weg auf, wie Sie Ihr hart erarbeitetes Geld behalten können. Wir kämpfen auf Augenhöhe mit dem Insolvenzverwalter, prüfen die Erfolgsaussichten der Klage für Sie und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.