Professionelle Beratung durch einen Fachanwalt und Schuldenberater

Als Firmeninhaber oder gar Gründer gibt man oft nicht zu, dass man rote Zahlen schreibt. In nicht wenigen Fällen kommt der Betrieb gerade so über die Runden“, weil der Steuerberater keine Leistungen mehr erbringt und keine betriebswirtschaftlichen Auswertungen vorliegen. Manchmal wird die herannahende Krise nicht sofort bemerkt, weil ein Unternehmen hohe Gewinne macht, z.B. durch die Aufdeckung stiller Reserven, die sich nicht auf die vorhandene Liquidität auswirken. Der operative Cashflow wird nur durch Kredite und sonstiges Fremdkapital aufrechterhalten. In nicht wenigen Fällen geben die Firmeninhaber ihr letztes Hab und Gut an die Banken und verpfänden es, um neue Mittel zu erhalten. Mehr oder weniger unbewusst drehen sie sich so im Hamsterrad weiter.

Doch dieses Horrorszenario muss nicht sein. Wenn Sie als Unternehmer/Selbstständiger in eine Krise geraten, sollten Sie frühzeitig handeln. Je früher die Notlage erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden, desto größer sind die Chancen auf eine wirksame Trendwende. Damit das Ganze gelingt und Sie von Banken und Geldgebern ernst genommen werden, sollten Sie sich auf jeden Fall einen Experten an die Seite holen, der Sie durch die verschiedenen Möglichkeiten führt.

Das allseits gescholtene Insolvenzverfahren muss nicht immer die Lösung sein. Es gibt Möglichkeiten der außergerichtlichen Schuldenregulierung ohne Einschaltung des Gerichts. Verhandlungen mit wichtigen Gläubigern können bereits Wunder bewirken, wenn sie seriös und glaubwürdig mit entsprechendem Sachverstand geführt werden. Bei (Kapital-)Gesellschaften kann oft die Zuführung von weiterem Kapital oder die Übernahme von Gesellschaftsanteilen durch einen solventen Dritten eine Lösung sein (sog. Share Deal). Auch Einzelunternehmen können ganz oder teilweise auf einen neuen Rechtsträger übertragen werden (Asset Deal) und durch entsprechende Vergleichsverhandlungen umstrukturiert werden. Dennoch ist hier äußerste Vorsicht geboten, denn es gibt eine ganze Reihe von Normen, die eine gesetzliche Schuldübernahme vorsehen (§ 613 a BGB, § 325 HGB, etc.). Bei der Wahl des falschen Beraters kann schnell mal am eigentlichen Ziel „vorbeisaniert“ werden.

Wenn es keine außergerichtliche Sanierungsmöglichkeit gibt, ist der Weg in ein gerichtliches Insolvenzverfahren bei weitem nicht so schlimm, wie es die Medien und die Presse propagieren. Auch das Insolvenzverfahren zielt grundsätzlich auf die Sanierung und nicht auf die Zerschlagung eines Unternehmens. Es bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, ein Unternehmen wieder auf eigene Beine zu stellen. So kann man sich beispielsweise leichter von Dauerschuldverhältnissen befreien, Mietverträge können leichter gekündigt werden, und die Lohnzahlungen laufender Betriebe werden durch das sogenannte Insolvenzgeld vom Staat übernommen. Unternehmenskäufe während eines Insolvenzverfahrens haben den großen Vorteil, dass der Erwerber nicht die Schulden des Verkäufers übernimmt. Die Übertragung eines Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist daher eigentlich der viel sicherere Weg, den viele nur wegen der zahlreichen kursierenden Vorurteile nicht gehen wollen.

Was ist also wann zu tun?

Sie haben soeben gelesen, wie wichtig es ist, bei diesem sensiblen Thema jemanden an Bord zu haben, der seriös, diskret und engagiert für Ihre Anliegen eintritt. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, sollten Sie bei den ersten Anzeichen einer drohenden Krise sofort einen Termin mit uns in einer unserer Niederlassungen oder an Ihrem Wohn- oder Geschäftssitz vereinbaren. Wenn Sie es wünschen, kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause. In einem umfassenden persönlichen Beratungsgespräch nehmen wir uns ausreichend Zeit für Sie. Der persönliche Kontakt mit dem Rechtsanwalt für Insolvenzrecht oder der spezialisierten Schuldnerberatung vor Ort ist dabei von entscheidender Bedeutung, um einerseits schnell handeln zu können und andererseits die Sonne wieder ein wenig durch den grauen Vorhang scheinen zu sehen.

Im ersten Termin nehmen wir zunächst den Sachverhalt der Probleme auf und prüfen, ob eine Entschuldung ohne Insolvenzverfahren in Betracht kommt. Dies ist erstaunlich oft der Fall. Wir informieren intensiv über die Möglichkeiten der Sanierung eines Unternehmens ohne Insolvenzverfahren und weisen auf wichtige Punkte und Fragen hin. Durch entsprechendes Handeln und kompetente Beratung durch einen Fachanwalt können Risiken oft schon im Vorfeld ausgeschaltet werden. Wir verfügen über ein großes Netzwerk von Investoren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen kompetenten Kooperationspartnern, auf das wir bei Bedarf zurückgreifen können. Zudem blicken wir mit Stolz auf eine über fünfzehnjährige Praxiserfahrung zurück, die wir in unserer persönlichen Beratung gerne an unsere Mandanten weitergeben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen (drohend) zahlungsunfähig oder überschuldet ist, erstellen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Gutachten unter Einbeziehung der jeweiligen Überschuldungs- oder Liquiditätsbilanz und beraten Sie, wie eine eingetretene Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit beseitigt werden kann.

Bestätigt sich die drohende/eingetretene Insolvenz, führen wir im nächsten Schritt auf Wunsch Vergleichsverhandlungen mit den Beteiligten, suchen nach potentiellen Interessenten für Ihr Unternehmen und erarbeiten einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vergleichsvorschlag, mit dem dann eine Fortführung des Unternehmens problemlos möglich ist und ein Neuanfang gelingt. Nicht selten kommt es dabei zu Sanierungsmaßnahmen im Unternehmen, die wir Ihnen aufzeigen und mit Ihnen besprechen.

Im Falle eines Insolvenzverfahrens bereiten wir für Sie den Insolvenzantrag vor und stellen die notwendigen Unterlagen zusammen. Wir begleiten Sie im laufenden Verfahren und setzen uns dafür ein, dass Sie Ihr Unternehmen weiterführen können, wenn Sie dies wünschen.

Ziehen Sie den grauen Vorhang beiseite und blicken Sie zuversichtlich in die Zukunft.

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