Die Insolvenzordnung verlangt vom Insolvenzverwalter, dass er sein Amt sehr persönlich ausübt und die maßgeblichen Entscheidungen im Verfahren selbst trifft. Auch sollte der Insolvenzverwalter zumindest das erste Gespräch mit „seinen“ Schuldnern selbst führen und sie persönlich kennen lernen. Als die Insolvenzordnung vor rund zwanzig Jahren eingeführt wurde, war dies regelmäßig der Fall. Damals wurden einige wenige lokale, oft kleinere Anwaltskanzleien mit der Abwicklung betraut, die die Schuldner wie ihre Mandanten kannten und sie fair behandelten.

In den letzten Jahren werden jedoch alle Insolvenzverfahren von großen, oft bundesweit tätigen Kanzleien mit mehreren hundert Mitarbeitern bearbeitet. Eine persönliche Betreuung durch den Insolvenzverwalter ist hier nicht möglich; die Verfahren werden an sogenannte „Schattenverwalter“ und einfache Sachbearbeiter delegiert. Schattenverwalter sind Personen, die das gesamte Verfahren selbständig abwickeln, Schriftsätze vorbereiten und prozessuale Maßnahmen ergreifen. Der Insolvenzverwalter selbst, der oft an einem Tag durch mehrere Bundesländer reist, unterschreibt nur die vorgefertigten Schreiben, hat aber mit dem Verfahren selbst nichts zu tun. Nicht selten finden Gespräche mit den Schuldnern entweder gar nicht statt oder werden nur per Telefon oder Zoom in wenigen Minuten geführt. Die Schuldner werden mit wichtigen Fragen und Problemen allein gelassen.

Diese Praxis, die sich leider immer mehr durchsetzt, lehnen wir ab. Sie widerspricht unserem Bestreben, ein persönliches Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten und „unseren“ Schuldnern aufzubauen. Herr Windmaißer überwacht die Abwicklung der Verfahren persönlich und ohne Vermittler. Selbstverständlich wird er dabei von erfahrenen und kompetenten Sachbearbeitern und Rechtsanwälten unterstützt. Dennoch ist eine ständige persönliche Erreichbarkeit jederzeit gewährleistet.

Als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Windmaißer bestrebt, den Interessen aller Beteiligten gerecht zu werden. Er legt großen Wert darauf, für Schuldner, Gläubiger und andere Beteiligte stets erreichbar zu sein und bestehende Fragen im Rahmen seiner Neutralität zu beantworten.

Bei der Erreichung dieser Ziele wird er von einem Team kompetenter Mitarbeiter aktiv unterstützt. Durch die Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung aller Mitarbeiter ist es möglich, auch größere Verfahren zu bearbeiten.

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