Was bedeutet eigentlich der irreführende Begriff „Insolvenzvermeidung“?

Insolvenzanfechtung – mit diesem Begriff können Unwissende wahrscheinlich nichts anfangen. Und wenn Sie sich einmal näher mit der Bedeutung dieses Mysteriums befasst haben, sind Sie in den meisten Fällen selbst schon vom Insolvenzverwalter zur Zahlung einer hohen Summe in Anspruch genommen worden.
Tatsächlich hat das Anfechtungsrecht nichts mit einer Fechtschule oder einem mittelalterlichen Theaterstück zu tun. Vielmehr handelt es sich um ein eigenständiges Rechtsinstitut, das es dem Insolvenzverwalter ermöglicht, Zahlungen von Gläubigern zurückzufordern, die er während des laufenden Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner erhalten hat.

Was die meisten Menschen nicht verstehen, ist die Tatsache, dass der Anfechtungsgegner die Zahlungen zu Recht erhalten hat und in keiner Weise gegen geltendes Recht verstoßen hat. Unlauteres Verhalten ist keine Voraussetzung für einen Anfechtungsanspruch. Gerade bei langjährigen Geschäftsbeziehungen, die oft schon zu Freundschaften gereift sind, erhalten die Kreditgeber in der Regel vertrauliche Einblicke in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners – was dem Insolvenzverwalter Tür und Tor öffnet, um seinen Rückforderungsanspruch geltend zu machen. Warum sollte ein Gläubiger dem Insolvenzverwalter etwas zurückgeben, was er zuvor ganz legal durch einen Kauf-, Werk- oder Mietvertrag erhalten hat, der der Rechtsordnung entspricht?

Was sind die Ziele und die Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung?

Die Regeln der Insolvenzanfechtung finden sich in den §§ 129 ff. InsO. Zweck dieses Rechtsinstituts ist es, das Vermögen des Schuldners in der Krise vor dem schnellen Zugriff der Gläubiger zu schützen und es stattdessen für die Gesamtheit der Gläubiger im Insolvenzverfahren zu erhalten. Damit soll vermieden werden, dass der Schuldner, anstatt ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, sein Vermögen in der Krise an die hartnäckigsten und druckausübenden Gläubiger „verteilt“.

Wir sind auch Ihr richtiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Insolvenzanfechtung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Ulli Windmaißer hat in seiner langjährigen Berufspraxis mehrere hundert Gerichtsverfahren erfolgreich geführt und weiß, wie man in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht agiert. Seine Erfahrungen gibt er gerne an seine Mandanten weiter.

Rechtsanwalt Ulli Windmaißer – Ihr Anwalt für Insolvenzanfechtung

Ulli Windmaißer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, hat in seiner langjährigen Berufspraxis mehrere hundert Gerichtsverfahren erfolgreich geführt und weiß, wie man in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht agiert. Er ist mit der einschlägigen Rechtsprechung vertraut, die sich täglich weiterentwickelt. Seine Erfahrungen gibt er gerne an seine Mandanten weiter.

Die Vorschriften sollen davor schützen, dass

– Die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners während der Krise und werden daraus befriedigt.

– die Gläubiger auf andere Weise als ursprünglich vereinbart befriedigt werden.

– der Schuldner während der kritischen Zeit Vermögenswerte verschenkt oder unter Wert verkauft.

– Vermögenswerte durch verschiedene Handlungen des Schuldners oder der Gläubiger in irgendeiner Weise der (späteren) Insolvenzmasse entzogen werden.

Die Voraussetzungen für einen Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr des Erlöses sind

– die Benachteiligung der Insolvenzgläubiger.

– Die Zahlungsunfähigkeit des Insolvenzschuldners.

– Kenntnis oder zumindest grob fahrlässige Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners seitens des Gläubigers.

Liegen diese Voraussetzungen vor, ist der Gläubiger grundsätzlich verpflichtet, den Erlös an den Insolvenzverwalter zu zahlen.

Wie verhalte ich mich bei einer Inanspruchnahme aus Insolvenzanfechtung?

Wer mit einer Rückzahlungsforderung des Insolvenzverwalters konfrontiert wird, sollte aber keinesfalls die Flinte ins Korn werfen. Wer sich von einem Fachmann beraten und helfen lässt, hat sehr gute Chancen, zumindest einen großen Teil der Forderung nicht bezahlen zu müssen. Rund 75 % aller Anfechtungsstreitigkeiten werden außergerichtlich beigelegt, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Ein solcher Vergleich gelingt aber nur, wenn man jemanden an seiner Seite hat, der sich im Anfechtungsrecht auskennt, auf Augenhöhe mit dem Insolvenzverwalter ist und von ihm ernst genommen wird.

Warum sollte man in jedem Fall die Hilfe vom Rechtsanwalt für Insolvenzanfechtung bzw. Fachanwalt für Insolvenzrecht suchen?

Zahlreiche Gesetzesreformen haben Teile des Insolvenzanfechtungsrechts ergänzt oder geändert, zuletzt die umfassende Reform vom April 2017. Fast wöchentlich werden neue Urteile erlassen und die Rechtsentwicklung schreitet in einem Rekordtempo voran. Auch deshalb sollten Sie sich in allen Fragen der Insolvenzanfechtung an einen Experten wenden, der mit dieser komplexen Materie vertraut ist und das weitere Vorgehen steuern kann.

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