Vorbereitung von Insolvenzanträgen

Das Insolvenzverfahren ist das staatliche Entschuldungsverfahren, das in der Insolvenzordnung (InsO) und ihren Nebengesetzen geregelt ist. Im Gegensatz zur Konkursordnung und der Vergleichsordnung, die bis 1999 galten, ermöglicht das neue Recht die Restschuldbefreiung natürlicher Personen. In Umsetzung einer europäischen Richtlinie dauert das Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung nur noch drei statt bisher sechs Jahre.

Es gibt zwei Arten von Insolvenzverfahren. Das Regelinsolvenzverfahren gilt für Firmen, Unternehmen und natürliche Personen, die derzeit selbständig sind oder früher selbständig waren und deren Zahl der Gläubiger unter 20 liegt. Das Verbraucherinsolvenzverfahren, besser bekannt als Privatinsolvenzverfahren, kommt immer für natürliche Personen in Betracht, die nicht selbständig sind oder früher selbständig waren und deren Gläubigerzahl weniger als 20 beträgt. Typische Gruppen sind Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose, Auszubildende und Studenten. Zu beachten ist auch, dass ein Regelinsolvenzverfahren bereits dann eröffnet werden muss, wenn eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, auch wenn diese hinter dem hauptberuflichen Arbeitsverhältnis zurücktritt.

Die beiden Verfahren sind nahezu identisch und unterscheiden sich nur in wenigen Punkten. Der gravierendste Unterschied ist, dass im Verbraucherinsolvenzverfahren ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden muss, bevor überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet und beantragt werden kann. Das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs, das nur von wenigen autorisierten Stellen bestätigt werden kann, ist also Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Insolvenzantrags. Beiden Verfahren ist gemeinsam, dass der jeweilige Antrag mit den beizufügenden Unterlagen sorgfältig und gründlich vorbereitet sein muss und von einem Laien ohne entsprechendes Hintergrundwissen nicht erstellt werden kann. Dementsprechend ist ein solcher Insolvenzantrag nicht mit einem Wohngeld- oder Sozialhilfeantrag zu vergleichen, den man kurz vor Dienstschluss zwischen Tür und Angel „herunterrasselt“. Angesichts der weitreichenden Folgen und Sanktionen eines falsch gestellten Antrags (Insolvenzstraftaten, Versagung der Restschuldbefreiung, Ablehnung unzulässiger Anträge) sollte etwas mehr Zeit und nicht zuletzt Geld in die Vorbereitung investiert werden. Auf jeden Fall sollten Sie die Hilfe eines erfahrenen Spezialisten in Anspruch nehmen, der die Fallstricke und Hürden kennt. Ein zeitlicher und finanzieller Aufwand, der sich in jedem Fall lohnt!

Wenn Sie sich nach unserer ausführlichen Beratung für einen Insolvenzantrag entschieden haben und eine andere Form der Entschuldung für Sie nicht in Frage kommt, erstellen wir mit Ihnen gemeinsam kurzfristig die entsprechenden Antragsunterlagen. Wir besprechen den gesamten Ablauf des Insolvenzverfahrens und gehen die einzelnen Schritte Schritt für Schritt durch. Im Falle eines Privatinsolvenzverfahrens führen wir für Sie den obligatorischen außergerichtlichen Einigungsversuch durch. Schließlich füllen wir mit Ihnen ohne Zeitdruck die umfangreichen Antragsformulare aus, senden die gesamten Antragsunterlagen an das zuständige Insolvenzgericht und vertreten Sie bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wir sorgen dafür, dass das Verfahren reibungslos eröffnet werden kann, beantworten alle Fragen des Gerichts und unterstützen Sie bei der Kontaktaufnahme mit dem bestellten Insolvenzverwalter nach Zustellung des Eröffnungsbeschlusses. Wenn Sie in dieser Zeit Fragen haben, beantworten wir diese zeitnah und zeitnah.

Wenn Sie es wünschen, vertreten wir Sie während des gesamten Insolvenzverfahrens.

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