In spätestens einem halben Jahr wieder kreditwürdig mittels Insolvenzplan:

Wenn feststeht, dass ein Unternehmen oder eine Privatperson zahlungsunfähig ist, ist schnelles Handeln gefragt.  Entweder man entscheidet sich für eine außergerichtliche Sanierung oder beantragt ein Insolvenzverfahren. Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, wird es so lange fortgesetzt, bis alle Vermögenswerte verwertet sind. Das kann recht lange dauern. Bei natürlichen Personen dauert es unter normalen Umständen drei Jahre, bis die Restschuldbefreiung erteilt werden kann. Erst nach Ablauf dieses langen Zeitraums besteht die endgültige Gewissheit, dass die zuvor bestehenden Schulden nicht mehr geltend gemacht werden können. Es ist also nicht möglich, einen Kredit für drei Jahre zu erhalten, geschweige denn ein Girokonto mit eingeräumtem Dispo. Im Insolvenzverfahren ist lediglich die Führung eines Guthabenkontos möglich. Der Besitz von EC-Karten und anderen bargeldlosen Zahlungsmitteln, die das tägliche Leben so sehr erleichtern, ist dann nicht mehr möglich. Auch das Abschließen von Handyverträgen oder das Einkaufen bei Amazon oder anderen Online-Händlern ist dann nicht mehr möglich, da diese Unternehmen sofort Zugriff auf die Negativauskunft in der Schufa haben.

Schließlich gibt es noch die Löschungsfrist bei der Schufa, die erst drei Jahre nach der endgültigen Begleichung der Forderung abläuft. Eine echte Kreditwürdigkeit tritt dann im Normalfall frühestens nach sechs Jahren ein. Diese Frist sollte jeder nach Möglichkeit verkürzen.

Aber das ist noch nicht alles. Während der dreijährigen Insolvenzzeit steht man indirekt unter der ständigen Aufsicht des mahnenden Insolvenzverwalters. Vergisst man, seine insolvenzspezifischen Pflichten zu erfüllen, kann auf Antrag der Gläubiger die Erteilung der Restschuldbefreiung versagt werden. Und das alles nur, weil man aus Unachtsamkeit vergessen hat, dem Insolvenzverwalter die neue Wohnanschrift oder den Wechsel des Arbeitsplatzes mitzuteilen.

Was die meisten aber nicht wissen:

Es ist bereits möglich, seine Schulden in etwa sechs Monaten zu begleichen

Dies geschieht mit einem an besondere Voraussetzungen geknüpften Insolvenzvergleich (Insolvenzplan), in dem bei professioneller Gestaltung ablehnende Gläubiger überstimmt werden können. Dieser kann so gestaltet werden, dass das Insolvenzverfahren innerhalb kürzester Zeit beendet wird und der Schuldner viel schneller wieder kreditwürdig wird. Der zuvor erstellte Insolvenzplan kann dann umgesetzt werden, auch wenn nicht alle Parteien zustimmen. Ein Insolvenzplan kann für jede Art von Schulden erstellt werden, egal ob es sich um geschäftliche oder private Schulden handelt. Ein Privatinsolvenzverfahren und ein Regelinsolvenzverfahren können so vermieden werden.

Unabdingbare Voraussetzung für eine solche besondere Möglichkeit der Einigung mit den Insolvenzgläubigern ist jedoch, dass der Schuldner einen Geldbetrag aufbringt, mit dem er sich aus dem laufenden Insolvenzverfahren „freikaufen“ kann. Diese Summe muss von einem Dritten kommen, in der Regel einem nahen Verwandten, Freund oder Arbeitgeber. Findet sich kein solcher Geldgeber, scheitert ein Insolvenzplan als Trick für eine schnelle Beendigung des Verfahrens in der Regel.

Bei der Ausarbeitung eines solchen Entschuldungsplans sollten Sie aber unbedingt die Hilfe eines erfahrenen Fachmanns in Anspruch nehmen. Nach wie vor gibt es nur wenige Fachleute, die sich mit diesem speziellen Thema auskennen. Viele (vor allem staatliche) Schuldnerberatungsstellen haben von dieser Neuerung noch nichts gehört oder wollen sich nicht damit befassen. Die Praxis zeigt auch, dass viele Unternehmen und Privatpersonen in insolvenzrechtlichen Fragen ihre Hausjuristen beauftragen, getreu dem Motto „bewährt und gut“. Die wenigsten Anwälte wissen jedoch, was ein Insolvenzplan überhaupt ist, geschweige denn, wie man einen solchen erstellt.

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Wir zeigen Ihnen Mittel und Wege, wie Sie mit ein wenig Verhandlungsgeschick, juristischem Know-how und geringen finanziellen Mitteln innerhalb weniger Monate alle Schulden loswerden. Diese Methode ist bei weitem effektiver, billiger und schneller als die gesetzlich vorgesehene und fristet dennoch ein Schattendasein.

Diese Möglichkeit der vorzeitigen Entschuldung gilt unabhängig davon, ob die Schulden aus einer selbständigen Tätigkeit (Gewerbebetrieb) resultieren oder privater Natur sind. Ein sicherlich sehr wichtiger Vorteil ist, dass die Kreditwürdigkeit in kurzer Zeit wiederhergestellt wird. Denn nach der vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung durch das Gericht sind die Gläubiger verpflichtet, die negativen Einträge bei den Auskunfteien löschen zu lassen. Dies ist der schnellste Weg, um die Kreditwürdigkeit wieder zu erlangen.

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