Wir sind stets für Sie da, setzen uns für Sie ein und führen engagiert die Verhandlungen zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens

Wenn Sie abhängig beschäftigt sind und früher nicht selbständig waren, können Sie nur dann ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten, wenn Sie zuvor erfolglos ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt haben. Auf diese Weise will der Gesetzgeber die Zahl der Insolvenzverfahren reduzieren, indem er Schuldnerinnen und Schuldner quasi zwingt, zunächst einen ernsthaften Einigungsversuch zu unternehmen. Zudem kann nur eine geeignete Institution im Sinne des § 305 InsO einen solchen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch bescheinigen. Solche Institutionen sind Rechtsanwälte, Steuerberater oder staatliche Stellen wie Caritas oder Diakonie.

Aber auch wenn Sie (ehemals) selbstständig sind, kann eine gerichtsunabhängige Planlösung viele Vorteile bieten. Man spart viel Zeit, denn eine außergerichtliche Schuldenregulierung dauert, wenn sie effektiv durchgeführt wird, nur etwa drei bis vier Monate, während ein reguläres Insolvenzverfahren auch nach dem neuen Recht drei Jahre dauert. Wenn man hier sensibel vorgeht, kann man Pfändungen und Schufa-Einträge zumindest hinauszögern oder sogar vermeiden. Auch die öffentliche Bekanntmachung im Internet, die praktisch jedem die Kenntnis über das Insolvenzverfahren zugänglich macht, entfällt. Wichtige Verträge können erhalten bleiben.

Eine solche planvolle Lösung mit allen Beteiligten kann aber nur erreicht werden, wenn die Vergleichsverhandlungen seriös und mit einigem juristischen Know-how geführt werden. Ein Laie kann solche Verhandlungen nicht führen, denn es reicht keineswegs aus, die Gläubiger anzuschreiben und um Stundung oder Ratenzahlung zu bitten. Der Vergleich mit dem Insolvenzverfahren, dessen Szenario im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren möglichst genau dargestellt werden muss, gelingt nur, wenn er von jemandem vorgetragen wird, der sich in der Insolvenzordnung, dem Gerichtskostengesetz und der Insolvenzvergütungsverordnung (InsVV) entsprechend auskennt. Das sind in der Regel nur wenige im Insolvenzrecht ausgebildete Rechtsanwälte oder Fachkräfte. Scheitern die Planverhandlungen, weil nicht alle Beteiligten mit dem Vorschlag des Schuldners einverstanden sind, kann ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden, um die fehlenden Zustimmungen zu ersetzen. Auch dieser Trick ist nur den wenigsten Schuldnerberatern bekannt.

Scheitern die Vergleichsverhandlungen dennoch, zum Beispiel weil ein Mehrheitsgläubiger sich weigert, gibt es immer noch die Möglichkeit eines Insolvenzplans. Bei dieser Variante muss zwar ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, aber die Möglichkeiten, hinderliche Gläubiger zur Zustimmung zu bewegen, sind deutlich größer. Das Ziel, das Regelinsolvenzverfahren, um Jahre zu verkürzen, kann so in fast allen Fällen erreicht werden.

Rechtsanwalt Ulli Windmaißer ist praktisch seit der Einführung der neuen Insolvenzordnung im Bereich der Schuldnerberatung tätig und hat selbst Musterpläne für Vereine und gemeinnützige Organisationen entworfen. In dieser Zeit hat er alle Gesetzesänderungen und Reformen mitbekommen und sofort in die von ihm erstellten Pläne eingearbeitet. Mit uns sind Sie immer „up to date“ und auf dem neuesten Stand! Rechtsanwalt Windmaißer hat auf diese Weise bereits eine Vielzahl von Insolvenzverfahren abwenden können.

Wir beraten Sie zunächst ausführlich und ohne Zeitdruck über die Möglichkeiten eines auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Schuldenbereinigungsplans. Die anschließenden Planverhandlungen führen wir dann engagiert für Sie und setzen uns für Ihre Interessen ein. Sollte ein außergerichtliches Planverfahren scheitern, vertreten wir Sie im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und leiten in enger Zusammenarbeit mit dem Gericht die für Sie geeigneten und notwendigen Schritte ein. Wird ein Insolvenzverfahren beantragt – weil die Planverhandlungen endgültig scheitern oder weil dies vom Mandanten ausdrücklich gewünscht wird – begleiten wir Sie durch das Verfahren und die anschließende Wohlverhaltensphase.

Es lohnt sich also in jedem Fall, die Hilfe unseres spezialisierten Fachanwalts in Anspruch zu nehmen.
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