Wir retten Ihre Immobilie vor der Zwangsversteigerung
Wer kennt es nicht, das schwäbische Sprichwort „Schaffe, schaffe, Häusle baue…“?
Auch wenn dieser Dialekt aus dem Schwabenland stammt, so hängt doch jeder Bürger, egal aus welchem Bundesland er kommt, an dem Haus, das er sich erspart und selbst gebaut hat. Das eigene Traumhaus ist das Letzte, was man verschenken oder verkaufen möchte, selbst in Zeiten großer finanzieller Not. Wenn die Ausgaben die Einnahmen aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses übersteigen, wird jeder Hausbesitzer versuchen, sein Haus davor zu schützen, versteigert zu werden und in den Besitz eines neuen Eigentümers zu gelangen.
Zunächst wird die Bank das notleidende Darlehen kündigen, wenn die Zahlungsrückstände bereits eine bestimmte Höhe erreicht haben. Gelingt es Ihnen nicht, die Kündigung durch rechtzeitige Zahlung abzuwenden, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Insolvenzrecht oder eine kompetente Schuldnerberatungsstelle aufsuchen. Denn auch hier gilt der Grundsatz: Je früher Sie sich der Situation stellen und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, desto eher können Sie einen Erfolg erzielen und eine Hausversteigerung vermeiden.
Aber auch in dieser höchst prekären Situation können wir Ihnen Wege und Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihr hart erarbeitetes Eigenheim vor der Pfändung durch Gläubiger schützen können. So ist es zum Beispiel möglich, die Zwangsvollstreckung unmittelbar nach einem Vergleich mit dem Gläubiger zu stoppen. Darüber hinaus kann mit etwas Sachverstand ein bereits lange andauerndes Zwangsversteigerungsverfahren deutlich verlängert werden, um ein für die betroffenen Schuldner zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Wir prüfen auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrages und die Rückforderung überzahlter Zinsen und sonstiger Schadensersatzansprüche gegen die Banken, nachdem der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren einige wegweisende Urteile zugunsten der Verbraucher gefällt hat.
Unser Ansatz ist sehr einfach: Als professionelle Schuldnerberatung ist es unser primäres Ziel, Ihre Immobilie zu erhalten und Sie dennoch von der Schuldenlast zu befreien. In vielen Fällen ist dies auch möglich. Wir verfügen über ein großes Netzwerk von Immobilienmaklern, Gutachtern, Architekten und Kreditgebern, mit deren Hilfe der Verkauf oder die Umschuldung auch schwer verkäuflicher Immobilien kein Problem ist. Sollte es nicht möglich sein, Ihr Haus als Wohnsitz für Sie zu erhalten, gelingt uns fast immer ein privater Verkauf. Anschließend verhandeln wir – wie immer mit großem Erfolg – für Sie die Restschuldbefreiung mit der finanzierenden Bank. Als Insolvenzverwalter und erfahrener Fachanwalt hat Herr Windmaißer schon vielen Betroffenen auf diese Weise die Existenz gerettet und ihnen den Start in ein neues Leben ermöglicht.
Um mit Gläubigern und Kreditgebern „auf Augenhöhe“ verhandeln zu können, bedarf es eines gewissen juristischen Know-hows, über das wir nach langjähriger Praxiserfahrung verfügen. So konnten wir eine Vielzahl von hochverschuldeten Immobilieneigentümern vor der Zwangsenteignung im Versteigerungsverfahren bewahren. Auch im laufenden Insolvenzverfahren ist es möglich, für den Schuldner um die Immobilie zu kämpfen.
Wenn Sie sich in einer solchen verzweifelten Situation befinden und eine Entschuldung oder gar ein Insolvenzverfahren durchlaufen wollen, obwohl Sie eine Immobilie besitzen, sind wir diejenigen, die Ihnen helfen können. Sie können sich entspannt zurücklehnen, alle Verhandlungen mit Gläubigern und anderen Beteiligten werden von uns als erfahrenen Schuldnerberatern übernommen. Wir zeigen Ihnen verschiedene Alternativen auf, wie Sie Ihr Haus vor dem Zugriff der Gläubiger retten können. Wir sind für Sie da. Unverzüglich. Zuverlässig. An Ort und Stelle.
Weitere Details besprechen wir in einem persönlichen Gespräch.